Die 5. Verordnung zur Verpackungsverordnung wurde am 4. April 2008 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt in wesentlichen Teilen am 1. Januar 2009 in Kraft. Die Neuregelungen zu „Vollständigkeitserklärungen“ traten nach der Verkündung in Kraft. Mit der Änderung soll insbesondere auf einen fairen Wettbewerb bei der Sammlung von Verpackungsabfällen hingewirkt werden (Trittbrettfahrerei abstellen).
Grundsätzlich gilt, dass Hersteller und Vertreiber (auch Verwender) aller Arten von Verpackungen (Transport-, Um- und Verkaufsverpackungen) verpflichtet sind, die in Deutschland in Verkehr gebrachten Verpackungen nach deren Gebrauch zurückzunehmen. Druckereien können sowohl Hersteller als auch Vertreiber von Verpackungen sowie Endverbraucher im Sinne der Verordnung sein.
Die Anforderungen bei der Rücknahme richten sich danach, welche und wo die Verpackungen zur Entsorgung anfallen.
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