| REACH-Verordnung in Kraft getreten |
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Am 1. Juni 2007 trat die REACH-Verordnung der EU in Kraft. Die Verordnung gestaltet das Chemikalienrecht neu. Die Industrieunternehmen sollen selbst für die von ihnen hergestellten, vertriebenen oder verwendeten Produkte die Verantwortung übernehmen. Dabei gilt der Grundsatz, Stoffe, zu denen keine ausreichende Kenntnis zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vorliegen, dürfen weder hergestellt noch vermarktet werden. Mit den drei Bausteinen Registrieren, Bewerten und Zulassen soll REACH ein umfassendes Chemikalienmanagement schaffen. Jeder, der mit der Herstellung, Vermarktung und Anwendung von Chemikalien zu tun hat, ist von REACH betroffen. Druckereien als in der Regel Verwender von Chemikalien, gehören nach der REACH-Systematik zu den nachgeschalteten Anwendern. Daraus ergeben sich gewisse Pflichten. REACH stellt unter anderem auf eine verlässliche Kommunikation innerhalb der Lieferkette ab. Druckereien haben Informationspflichten. Doch auch in einem noch weitreichenderem Punkt sind Druckereien von REACH betroffen. Stoffe, die bei der Registrierung für ein Anwendungsgebiet nicht deklariert worden sind, dürfen dann für diesen Bereich nicht eingesetzt werden. Die Flexibilität der Hersteller schrumpft Rezepturanpassungen auf die Schnelle wahrzunehmen, wenn der neue Druckauftrag gerade dies verlangt. Ganz abgesehen davon, dass aufgrund der Registrierungskosten Stoffe aus dem Bereich der Additive wegfallen könnten, weil sich deren Produktionsmenge nicht mehr lohnt. Der bvdm prüft derzeit, wie er mit anderen Partnerverbänden und Institutionen die Druckbetriebe unterstützen und deren Aufwand bei der Erfüllung der Vorschriften minimieren kann. |





