| Betriebsbedingte Kündigung |
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23. Mai 2012
Das Kündigungsschutzgesetz bestimmt, dass Kündigungen unwirksam („sozialwidrig“) sind, wenn keine sie rechtfertigenden dringenden betrieblichen Erfordernisse vorliegen. Selbst wenn betriebsbedingte Gründe zu bejahen sind, scheitert die darauf beruhende Kündigung, wenn der Arbeitgeber die im Gesetz aufgeführten Kriterien bei der sozialen Auswahl nicht ausreichend berücksichtigt. Konkretere Regelungen, wann z.B. betriebsbedingte Kündigungsgründe vorliegen oder wie z.B. der Arbeitgeber die vorgegebenen sozialen Auswahlgesichtspunkte zu bewerten hat, trifft das Gesetz nicht.
Bei den Betroffenen besteht deswegen und wegen der kaum noch zu überblickenden Rechtsprechung dazu häufig eine erhebliche Unsicherheit bei der Prüfung, ob in einer bestimmten betrieblichen Situation eine Kündigung wirksam ausgesprochen werden kann oder nicht.
Diese Veranstaltung soll Ihnen helfen, diese Unsicherheit abzubauen. Ihnen soll aufgezeigt werden, was Sie vor und bei Ausspruch einer Kündigung beachten und welche Fehler Sie vermeiden sollten. Ihnen wird insbesondere auch anhand von Beispielen erläutert werden, welche Voraussetzungen die Arbeitsgerichte für die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung aufstellen, welche Maßstäbe sie bei ihrer Prüfung anlegen und welche Kriterien für sie von entscheidender Bedeutung sind.
Der Referent freut sich auf Sie und Ihre Fragen zu dem gesamten Themenkomplex.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Fragen sind auch vorab gerne willkommen! Referent: Dieter Sibbers, Direktor am Arbeitsgericht Lübeck Termin: Mittwoch, 23. Mai 2012, Beginn: 16.00 Uhr Dauer: ca. 2 Stunden Ort: Kompetenzzentrum Medien des VDM Nord e.V., Gaußstraße 190, 22765 Hamburg Kosten: VDM/UPGRADE-Mitglieder: kostenlos Nichtmitglieder: 80,00 € zzgl. 19 % MwSt. (Rechnung erfolgt nach Anmeldung) Anmeldung: Melden Sie sich bitte per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Eine kostenfreie Stornierung ist 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung möglich. Danach fallen Stornogebühren in Höhe von 50% der Seminargebühren an. Bei einer Stornierung 3 Tage vor Beginn fallen 80% der Seminargebühren an. Danach ist die volle Seminargebühr zu entrichten. Stornierungen müssen schriftlich vorgenommen werden. Selbstverständlich ist die Benennung einer Ersatzperson jederzeit möglich. |





