| Kurzarbeit: Weitere Änderungen für 2011 |
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Aktualisierter Leitfaden zur Kurzarbeit (Stand Januar 2011)
Für das Jahr 2011 konnte auf Betreiben der Arbeitgeberverbände nun doch die Verlängerung der Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld erreicht werden. Für Ansprüche auf Kurzarbeitergeld, die in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 entstehen, wurde die Bezugsfrist auf 12 Monate verlängert. Zudem ändert sich für das Jahr 2011 wieder die Ermittlung des pauschalierten Nettoeinkommens.
Mit Rundschreiben Nr. 37/10 vom November hatten wir bereits über die Verlängerung der Regelungen zur erleichterten Inanspruchnahme von Kurzarbeit informiert und auf den Wegfall der sog. Unternehmensklausel zum 1. Januar 2011 hingewiesen. Danach kann ab 1. Januar 2011 die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge nur beansprucht werden, wenn im jeweiligen Betrieb (bzw. Betriebsabteilung) die sechsmonatige Wartezeit eigenständig erfüllt wurde. Die bisherige Begünstigung durch die Unternehmensklausel wird im kommenden Jahr seitens der Bundesagentur für Arbeit selbst dann nicht gewährt, wenn noch 2010 unter Nutzung der Unternehmensklausel mit Kurzarbeit begonnen wurde.
Über die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände konnte jedoch erreicht werden, dass die Bezugsfrist für 2011 zumindest auf 12 Monate verlängert wird. Damit ist eine längerfristige Planungssicherheit für Unternehmen geschaffen, indem der Einsatz von Kurzarbeit auch im gesamten nächsten Jahr zu den erleichterten gesetzlichen Bedingungen möglich bleibt. Insbesondere ist mit einer 12-monatigen Bezugsfrist die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge ab dem siebten Monat der Kurzarbeit weiterhin für einen angemessenen Zeitraum gewährleistet.
Grundlage für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes ist die Nettoentgeltdifferenz. Diese ergibt sich aus der Gegenüberstellung von Soll- und Istentgelt, wobei jeweils die pauschalierten Nettobeträge zugrunde gelegt werden. Die Berechnung des pauschalierten Nettoentgelts erfolgt nach der Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld, die für jedes Kalenderjahr veröffentlicht wird (für 2011: Verordnung vom 07.12. 2010, Bundesgesetzblatt 2010, Teil I, Seite 1833, 1834 ff.).
Der vom Bundesverband Druck und Medien (bvdm) herausgegebene Ratgeber „Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld – Leitfaden für die betriebliche Praxis in der Druckindustrie“ ist erneut entsprechend aktualisiert worden und kann bei Frau Kathleen Mroß, Sekretariat Recht, unter der Telefonnummer 040 399283-18 als pdf-Datei angefordert werden. |





