Urlaub für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druck- und Medienindustrie

Leitfaden für die betriebliche Praxis

 

Neben den tariflichen Regelungen zum Urlaub in der Druck- und Medien­industrie sind auch die gesetzlichen Regelungen zum Urlaubsrecht und vor allem deren Auslegung durch die Rechtsprechung zu beachten. Dies kann immer wieder zu Unsicherheiten in der betrieblichen Praxis führen.

 

So haben z.?B. der Europäische Gerichtshof 2009 und darauf folgend das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass der (gesetzliche) Urlaubsanspruch nicht erlischt, wenn ein Arbeitnehmer seinen Urlaub wegen Arbeitsunfähigkeit nicht bis zum Ende des Kalenderjahres bzw. Übertragungszeitraumes nehmen konnte.

 

Unklarheiten bestehen häufig aber auch bei Detailfragen. Hierzu gehören z.?B. die Folgen der Einführung von Kurzarbeit bei bereits bewilligtem Urlaub, die Durchschnittslohnberechnung bei ungleichmäßiger Arbeitszeitverteilung oder die Handhabung von Urlaub bei Mutterschutz und Elternzeit.

 

Zur schnellen Übersicht über die wichtigsten Regelungen zum Urlaubsrecht können Sie bei Frau Kathleen Mroß, Sekretariat Recht, Telefon: 040 399283-18 den Leitfaden „Urlaub für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druck- und Medienindustrie“ anfordern.