Verhandlungsergebnis der diesjährigen Tarifrunde – Abschluss bietet Betrieben hohe Planungssicherheit

Im Rahmen der Tarifverhandlungen für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie am 28./29.06.2011 haben sich die Tarifvertragspar­teien auf ein neues Lohnabkommen geeinigt. Über die gesamte Laufzeit von 33 Monaten führt dieser Abschluss zu einer Belastung auf den tariflichen Wochenecklohn (Lohngruppe V 100%) von 1,55 %. Dies ent­spricht einer vergleichbaren Belastung von 0,81 % in 12 Monaten. Dieser wegen der vergleichsweise niedrigen Belastung vertretbare Lohnab­schluss bietet den Betrieben aufgrund der langen Laufzeit eine hohe Planungssicherheit. Gleichzeitig setzten die Tarifvertragsparteien den Manteltarifvertrag unverändert für weitere drei Jahre wieder in Kraft.

 

Der Tarifabschluss tritt vorbehaltlich der schriftlichen Zustimmung der Tarifvertragsparteien bis zum 22.07.2011 in Kraft. Die große Tarifkom­mission von ver.di hat am 05.07.2011 mehrheitlich dem Abschluss zugestimmt. Der für die Entscheidung über die Annahme des Verhandlungsergebnisses zuständige Sozialpolitische Ausschuss des bvdm tagt am 19.07.2011.

 

In Ergänzung zu unserer Information unmittelbar nach dem Ende der Tarifverhandlungen, mit welchem wir u.a. über den Wortlaut des Ab­kommens informiert haben, wollen wir das Ergebnis näher erläutern und bewerten.

 

1. Ausgangssituation und Forderungen der Tarifvertragsparteien

 

Ein anhaltender Preiskampf, hohe Investitionen und Personalkosten, sinkende Auflagen und nicht zuletzt die Verlagerung von Druckproduktionen in Richtung Online setzen unsere Branche unter Druck. Im Juni 2010 hat der Bundesver­band Druck und Medien (bvdm) daher den Manteltarifvertrag für die gewerb­lichen Arbeitnehmer der Druckindustrie (MTV) zum 31.03.2011 gekündigt, um flexiblere und vor allem kostengünstigere Regelungen zu schaffen. Die Betriebe benötigen mehr Flexibilität und eine Reduzierung der Kosten, um der strukturellen Krise begegnen zu können. Ziel des bvdm in der gesamten Tarifrunde war es, zum einen einen zukunftsfähigen Flächentarifvertrag zu gestalten, der  Akzeptanz in den Betrieben der Druckindustrie findet, und zum anderen, einen möglichst niedrigen Lohnabschluss zu erreichen.

 

Kernforderungen der Arbeitgeber waren im Wesentlichen:

 

  • Eine Erweiterung des bereits bestehenden Arbeitszeitkorridors auf eine durchschnittliche Arbeitszeitdauer von bis zu 40 Wochenstunden durch freiwillige Betriebsvereinbarung,
  • eine Anpassung der Maschinenbesetzungsregeln an Offsetrotationsmaschinen und Tiefdruckrotationsmaschinen entsprechend den technologischen und betrieblichen Anforderungen durch eine tarifliche Öffnungsklausel,
  • eine Lockerung der strengen Fachkräftebesetzung an den Druckmaschinen sowie
  • eine sozial vertretbare Kostensenkung, insbesondere durch eine Absenkung der Löhne für Hilfskräfte.

 

Zum 31.03.2011 kündigte ver.di das Lohnabkommen und forderte eine – angesichts der wirtschaftlichen Lage – völlig überzogene Lohnerhöhung von 5,5 %. Außerdem erhob die Gewerkschaft u.a. folgende Forderungen im Hinblick auf den MTV, welche insbesondere aufgrund der damit verbundenen Kostensteigerungen realitätsfern und für die Arbeitgeberseite nicht akzeptabel waren:

 

  • Die Zahlung eines Altersvorsorgebeitrags in Höhe von 400 € pro Jahr und Arbeitnehmer,
  • gleiche Entlohnung und gleiche Arbeitsbedingungen für Zeitarbeitnehmer, mit dem erklärten Ziel, Zeitarbeit hierdurch unattraktiv zu machen,
  • eine Erweiterung des gesetzlichen Anspruches auf Teilzeit mit Rückkehr­recht auf das vorherige Arbeitszeitvolumen sowie ein sofortiges Rückkehr­recht bei besonderen Härtefällen sowie
  • einen Anspruch für mindestens 55jährige Arbeitnehmer, ihre Arbeitszeit um bis zu 7 Stunden wöchentlich reduzieren zu können, verbunden mit einem arbeitgeberfinanzierten Teillohnausgleich.

 

2. Verlauf der Verhandlungen

 

Die Verhandlungen gestalteten sich von Anfang an schwierig, da die Posi­tionen der Tarifvertragsparteien weit auseinander lagen, und noch dadurch erschwert wurden, dass die Gewerkschaft sich (auch in ihrer Öffentlichkeits­arbeit) von Anfang an festlegte, keine Verschlechterungen des Manteltarif­vertrages in der Summe zu akzeptieren. Ver.di führte die tarifliche Ausein­andersetzung von Beginn an als Abwehrkampf. Es war daher frühzeitig klar, dass sich ver.di den Weg zu einem vernunftorientierten Kompromiss, bei dem man das starre Tarifwerk an die veränderten technologischen und wirtschaft­lichen Realitäten einer Branche im Strukturwandel angepasst hätte, verbaute. Die Gewerkschaft ließ somit kein tatsächliches Interesse erkennen, die Ver­handlungen ergebnisorientiert zu führen. Der Appell der Arbeitgeberseite an ver.di als Tarifpartner, gemeinsam und partnerschaftlich an der Modernisie­rung der Rahmenbedingungen zu arbeiten, blieb unbeachtet. Es wurde deut­lich, dass „Besitzstände“ wie z.B. die 35-Stunden-Woche lediglich aus ideolo­gischen Gründen verteidigt wurden und ver.di dafür die Zukunftsfähigkeit eines Flächentarifvertrages aufs Spiel zu setzen bereit war.

 

Die Verhandlungen wurden von teilweise massiven Streiks begleitet. Vom 03.05.2011 bis zum 29.06.2011 wurden 81 Betriebe bestreikt, oftmals über mehrere Tage. Dabei wurde auch keinerlei Rücksicht auf die wirtschaftliche Lage einzelner Betriebe, auf drohende Konventionalstrafen oder Verlust von Druckaufträgen genommen. Offensichtlich war vielen Streikenden nicht be­wusst, dass sie ihren Betrieben langfristige Nachteile und Schäden bescher­ten. Insgesamt gingen beim bvdm 317 Streikmeldungen ein, wobei Zeitungs­betriebe überproportional betroffen waren. Eine statistische Auswertung der Streikmaßnahmen erhalten Sie entweder über das Streikmeldesystem EXNA oder bei Ihrer zuständigen Verbandsgeschäftsstelle.  Die zeitgleich stattfin­denden Verhandlungen der Redakteurstarifverträge führten zu einer zusätz­lichen Verschärfung der Streiksituation, da vielerorts zu gegenseitigen Soli­daritätsstreiks aufgerufen wurde.

 

Einen konstruktiven Ansatz ließ ver.di während des gesamten Verhandlungs­verlaufs vermissen. Konkrete Kompromissvorschläge der Arbeitgeberseite, wie z.B. Schichtarbeiter, die überwiegend in Nachtschicht in Zeitungsbetrieben arbeiten, von einer Arbeitszeiterhöhung auszunehmen, wurden zurückge­wie­sen. Stattdessen machte ver.di den unannehmbaren Vorschlag, eine Verlän­gerung der Wochenarbeitszeit nur für einzelne Unternehmen und dann nur durch eine tarifliche Einzelvereinbarung zwischen ver.di und bvdm zu ermög­lichen. Voraussetzung hierfür sollte eine besondere Konkurrenzsituation für ein Unternehmen sein. Dies sollte lediglich in einer nicht präzisierbaren und damit undurchsetzbaren Protokollnotiz geregelt werden. Letztlich hätte eine solche Regelung die Erhöhung der Arbeitszeit in einem Unternehmen gegenüber der derzeitigen Situation sogar noch erschwert. Es war im Laufe der Verhandlun­gen von Seiten des bvdm immer wieder versucht worden, das Thema Arbeits­zeit zur Sprache zu bringen und einen Konsens auszuloten. Aber gerade die­ses Thema ist ganz offensichtlich bei der Gewerkschaft mit ideologischen Scheuklappen besetzt. Das war ganz sicher nicht im Interesse der Beschäftig­ten. Denn eine betrieblich abgestimmte Arbeitszeiterhöhung hätte den Vorteil des Schutzes vor betriebsbedingten Kündigungen mit sich bringen können und kein Drucker hätte weniger in der Lohntüte gehabt.

 

Der Forderung der Arbeitgeberseite nach einer Reduzierung der Besetzung an Zeitungsdruckmaschinen begegnete die Gewerkschaft mit dem inhaltsleeren Vorschlag, lediglich bei Maschinen mit dem Baujahr 2008 oder jünger die Be­setzung ab dem dritten Achterturm um einen Drucker zu reduzieren. Dies hätte dazu geführt, dass alle Zeitungsunternehmen mit zwei Achtertürmen und mit älteren Maschinen von einer Verbesserung ausgeschlossen gewesen wären. Eine solche Regelung hätte daher der großen Mehrheit der Mitgliedsunterneh­men keinerlei Vorteil gebracht. Ausgenommen sein sollten nach den Vorstel­lungen der Gewerkschaft außerdem Maschinen im XXL-Format. Stattdessen regte ver.di die Tarifierung der Maschinenbesetzung während der Rüstzeiten an; dies hätte die das tarifliche Korsett für die betriebliche Gestaltung der Arbeitsabläufe noch weiter eingeengt.

 

Auch das Angebot der Arbeitgeberseite, das für Neueinstellungen eine Absen­kung der Lohngruppen I-IV und für bestehende Verträge ein sukzessives Ab­schmelzen durch Tariflohnerhöhungen vorsah, damit also sehr sozialverträg­lich ausgestaltet war, wurde von Seiten der Gewerkschaft abgelehnt. Vielmehr verlangte ver.di, die Reduzierung der hohen und im Branchenvergleich über­durchschnittlichen Hilfsarbeiterlöhne an ein sofortiges Verbot von Zeitarbeit und  Werkverträgen im gesamten Unternehmen zu knüpfen.  Eine solche Knebelung wäre für die Mitgliedsunternehmen nicht zumutbar gewesen; eine darauf basierende wahlweise geschaffene Option wäre vermutlich von keinem Unternehmen angenommen worden, sondern ins Leere gelaufen.

 

3. Bewertung des Ergebnisses

 

In den sechs Verhandlungsrunden wurden von der Gewerkschaft bezüglich des Manteltarifvertrages also lediglich entweder kosmetische oder in der Praxis nicht durchführbare Veränderungen angeboten.

 

Es war auch nicht zu erkennen, dass ver.di von dieser Haltung bei einer Fort­setzung der langwierigen Verhandlungen abweichen würde. Zu sehr hatte man sich durch Erklärungen nach außen und in der eigenen großen Tarifkommission festgelegt.

 

Hinzu kommt, dass sich insgesamt seit Kündigung des Manteltarifvertrages in 2010 die äußeren Bedingungen für die Tarifverhandlungen im Ganzen zu unseren  Lasten verschoben hatten: Der gesamtwirtschaftliche Aufschwung schürte Erwartungshaltungen, obwohl er an der Druckindustrie vorbeigeht; die gestiegene Inflation kam hinzu.

 

Dies führte dazu, dass ver.dis Vorstellung von einem maßvollen Lohnab­schlusses bei unverändertem Manteltarif von dem falschen Verständnis aus­ging, die aktuelle Inflationsrate von ca. 2,5 % sei in jedem Fall auszugleichen. Jede auch noch so geringfügige Kostenentlastung im MTV hätte durch unver­antwortliche über diesem Wert liegende Lohnerhöhungen erkauft werden müssen.

 

In dieser Situation musste die bvdm- Verhandlungskommission bilanzieren und die geringen Aussichten auf eine Verbesserung der Rahmenbedingungen und eine aktive Kostensenkung im Mantel gegen die Belastung streikbe­troffener Unternehmen auch in der Außenwahrnehmung durch Kunden, Leser und Öffentlichkeit abwägen.

 

Als dann im Gegenzug zu einer Wiederinkraftsetzung des Manteltarifvertrages ein langfristiger Abschluss mit zwei Einmalzahlungen und einer linearen Lohnerhöhung möglich wurde, deren Kostenbelastungen deutlich unterhalb der Erwartungen lagen, haben sich die Verantwortlichen für diesen Weg entschieden.

 

Kurz zusammengefasst beinhaltet der Tarifabschluss die folgenden Positionen:

 

–      Eine Einmalzahlung im September 2011 in Höhe von 280 Euro (Auszubildende: 140 Euro).

–      Eine Tariflohnerhöhung in Höhe von linear 2,0 % ab dem 01.08.2012.

–      Eine Einmalzahlung im Juli 2013 in Höhe von 150 Euro (Auszubildende: 75 Euro).

–      Das Lohnabkommen ist gültig bis zum 31.12.2013

–      Der Manteltarifvertrag gilt unverändert weiter bis zum 31.03.2014.

 

Über die gesamte Laufzeit von 33 Monaten führt dieser Abschluss zu einer Belastung auf den tariflichen Wochenecklohn (Lohngruppe V 100 %) von 1,55 %. Dies entspricht einer vergleichbaren Belastung für 12 Monate von
0,81 % nach der Westrick-Formel. Damit konnte die Druckindustrie einen Lohnabschluss erreichen, wie er so günstig in keiner anderen Branche seit 2010 abgeschlossen wurde und wie er auch in absehbarer Zeit  in keiner anderen Branche angesichts der steigenden Inflationsprognosen zu erwarten ist.

 

Die Möglichkeit, den aus einer anderen Zeit stammenden Manteltarifvertrag zu modernisieren und damit einem wirklichen Flächentarif zur Geltung zu ver­helfen, hat ver.di verpasst. Die Nachteile tragen die Mitarbeiterinnen und Mit­arbeiter, die für eine verfehlte Ideologie reale Einbußen hinnehmen müssen, und die Unternehmen, die im laufenden Strukturwandel keine der benötigten Entlastungen bekommen. Das verschiebt die Wettbewerbsfähigkeit von inländischen Druckunternehmen zu Gunsten ausländischer Wettbewerber und der elektronischen Medien. Verantwortlich für die nunmehr zu erwartende zunehmende Flucht aus dem Flächentarif sind nicht der bvdm oder die austretenden Unternehmen, sondern allein die Gewerkschaft ver.di.

 

Angesichts der starren Verweigerungshaltung, mit der ver.di die notwendige Reform des Manteltarifvertrages blockiert hat, konnte durch den langfristigen und moderaten Lohnabschluss zumindest ein insgesamt wirtschaftlich vertret­bares Ergebnis erzielt werden. Denn neben der Planungssicherheit stellen auch die nicht erfolgten linearen Lohnerhöhungen und damit vermiedenen Basiseffekte einen nicht zu unterschätzenden Vorteil dar, den es bei der Gesamtbewertung des Tarifabschlusses zu beachten gilt.