Digitale Betriebsprüfung

Digitale Betriebsprüfung. Leitfaden zur Umsetzung der steuerlichen Anforderungen in der Unternehmenspraxis.

Seit 1. Januar 2002 sind mit den "Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen" (GDPdU) die Voraussetzungen für erweiterte Zugriffs- und Prüfungsmöglichkeiten der Finanzverwaltung in den EDV-Systemen Steuerpflichtiger in Kraft. Der Finanzverwaltung ist das Recht eingeräumt, die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellte Buchführung des Steuerpflichtigen durch Datenzugriff zu prüfen.
Demzufolge müssen steuerrelevante digitale Daten während der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar sein, unverzüglich lesbar sein und maschinell ausgewertet werden können.
Die Finanzverwaltung hat die Möglichkeit drei Formen des Datenzugriffs zu verlangen. Sie hat das Recht,

  • Einsicht in die gespeicherten Daten zu nehmen und das DV-System zur Prüfung der Unterlagen zu nutzen (unmittelbarer Zugriff)
  • die „maschinelle Auswertung der Daten“ nach ihren Vorgaben auf der DV-Anlage des Steuerpflichtigen zu verlangen (mittelbarer Zugriff)
  • die Unterlagen und Aufzeichnungen auf einem maschinell verwertbaren Datenträger zur Verfügung gestellt zu bekommen (Datenträgerüberlassung).
Die Finanzverwaltung kann ggf. alle drei Zugriffsformen beanspruchen. Die GDPdU gelten für alle steuerpflichtige Unternehmen, die ihre Buchhaltung mit EDV-Unterstützung abwickeln, und betreffen alle steuerrelevante Daten.
Dies sind insbesondere Daten aus:
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
Anwendungsbereiche sind:
  • Außenprüfungen der Finanzverwaltung
  • Zollprüfungen
  • Umsatzsteuersonderprüfungen
Steuerpflichtige Unternehmen müssen dem Prüfer den Datenzugriff ermöglichen. Ein Online- Zugriff ist dem Prüfer jedoch nicht gestattet.

Der Informationsdienst informiert Sie detailliert über o.g. Sachverhalte und enthält eine Vielzahl von Hinweisen und Tipps für den Fall, dass eine Betriebsprüfung ansteht.